Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhaus Bulach

1. Vertragsschluss

1.1 Unverzügliche verbindliche Buchung

1.11 Der Gast bietet dem Gastgeber mit der Buchung den verbindlichen Abschluss eines Gastaufnahmevertrages entsprechend der unverbindlichen Auskunft des Gastgebers über Unterkunft und aktuelle Verfügbarkeit an. Die Grundlage selbigen Angebots bilden die Beschreibung der Unterkunft und eventuell ergänzende Informationen, sofern diese zum Zeitpunkt der Buchung dem Gast vorliegen.
1.1.2 Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers kommt der Vertrag zustande. Diese ist formlos gültig, wodurch auch telefonische und mündliche Bestätigungen für Gast und Gastgeber rechtsverbindlich sind. Bei derartigen Bestätigungen übermittelt der Gastgeber im Regelfall zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung an den Gast. Dies hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Rechtswirksamkeit des Vertrages.

1.2 Buchung auf Grundlage eines Angebots

1.2.1 Übermittelt der Gast auf telefonischem, schriftlichen oder elektronischem Wege seinen Buchungswunsch an den Gastgeber, so begründet dies keinerlei Anspruch des Gastes auf den Abschluss eines Vertrages gemäß seinen Wünschen.
1.2.2 Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes unterbreitet der Gastgeber diesem auf Grundlage der Unterkunftsbeschreibung und der Gastaufnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ein Angebot. Lässt sich dem Buchungswunsch des Gastes nicht entsprechen kann seitens des Gastgebers ein alternatives Angebot erstellt werden. Im Regelfall erfolgen die Angebote des Gastgebers schriftlich per E-Mail. Hiermit wird dem Gast der Abschluss eines Gastaufnahmevertrages seitens des Gastgebers verbindlich angeboten.
1.2.3 Ein rechtsverbindliches Zustandekommen des Gastaufnahmevertrags erfolgt für Gastgeber und Gast, wenn das Angebot des Gastgebers ohne Änderungen, Einschränkungen oder Erweiterungen seitens des Gastes angenommen wird. Die Annahmeerklärung muss dabei innerhalb der vom Gastgeber angegebenen Frist sowie in der vom Gastgeber angegebenen Form an den Gastgeber ergehen.
1.2.4 Der Gastgeber bestätigt dem Gast im Regelfall den Eingang der Annahmeerklärung schriftlich. Sollte dies nicht erfolgen, wird die Rechtswirksamkeit des Vertrages jedoch hierdurch in keinster Weise beeinflusst. Diese tritt bereits beim Eingang der Annahmeerklärung beim Gastgeber ein.

2. Zahlung

2.1 Die Zahlung des Aufenthalts sowie eine eventuelle Anzahlung im Voraus werden gemäß den in der Buchungsbestätigung beziehungsweise im Angebot angegebenen Fristen fällig. Wurde keine gesonderte Vereinbarung getroffen, ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich aller Zusatzentgelte zum Aufenthaltsende zur Zahlung fällig.
2.2 Es steht dem Gastgeber frei, nach Vertragsabschluss eine Anzahlung zu verlangen. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, beträgt diese 15 % des Gesamtpreises.
2.3 Zahlungen können lediglich in EUR und bar angenommen werden. Eine Bezahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Am Aufenthaltsende wird eine Bezahlung per Überweisung nicht akzeptiert.
2.4 Erfolgt trotz Mahnung des Gastgebers die vereinbarte Anzahlung nicht oder nicht vollständig, ist der Gastgeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rücktrittskosten gemäß Ziff. 3 zu berechnen.

3. Rücktritt und Nichtanreise

3.1 Tritt der Gast vom Vertrag zurück, so bleibt der Anspruch des Gastgebers auf die Entrichtung des vereinbarten Gesamtpreises bestehen.
3.2 Abhängig vom Eingangsdatum der Rücktrittserklärung werden folgende Sätze in Rechnung gestellt:

  • Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15%
  • Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 25%
  • Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40%
  • Danach 50%
3.3 Das Abschließen einer Reiserücktrittskostenversicherung wird daher dringend empfohlen.

4. An- und Abreise

4.1 Wird keine gesonderte Vereinbarung getroffen, so hat die Anreise des Gastes spätestens bis 19.00 Uhr, frühestens jedoch um 14.00 Uhr zu erfolgen.
4.2 Bei einer verspäteten Anreise ist der Gast verpflichtet, dem Gastgeber dies bis spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt mitzuteilen.
4.3 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Abreise des Gastes bis spätestens 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Im Falle einer nicht fristgemäßen Räumung der Wohnung, ist der Gastgeber berechtigt, einen entsprechenden Mehraufwand zu berechnen.


Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.